Reiseplanung – Meine Tipps für die Langzeitreise

Das Studium ist gemeistert, das Sabbatical bewilligt oder der Job gekündigt – und nun steht eine längere Reise an. Beim Reisen ist es toll sich treiben zu lassen. Im Vorfeld einer Langzeitreise braucht es jedoch ein wenig Organisation. Ich habe 2010/2011 für längere Zeit in Indien gelebt und von Dezember 2017 an mehrere Monate in Sri Lanka verbracht. Hier habe ich alle wichtigen Punkte festgehalten, die für mich vor dem Start relevant waren:

Wer hat schon so lange frei…

Nach dem Studium lässt sich eine längere Zeit im Ausland meist einfach realisieren. Wie sieht es aber aus, wenn man einen festen Job hat?

Zum Glück sind Sabbaticals nicht mehr für alle Arbeitgeber ein Fremdwort. Ein Sabbatical ist eine Art Langzeiturlaub, für das man Stunden anspart. Man arbeitet beispielsweise ein Jahr Vollzeit für 50 Prozent des Gehalts. Anschließend ist man ein Jahr freigestellt und bekommt die 50 Prozent des Gehalts, für die man schon gearbeitet hat.

Ein anderes Modell kann sein, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Allerdings setzen bei dieser Regelung das Einkommen und somit auch die Sozialversicherungen aus. Du solltest dich daher mit deiner Krankenkasse in Verbindung setzen, welche Regelung greift (s. Krankenkasse). Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse können bis März des Folgejahres eingezahlt werden. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 83,70 Euro, der Höchstbetrag bei 1.209.

Bist du auf der Suche nach einem neuen Job, weil der bisherige nicht mehr passt? Oder hast du einen neuen Job gefunden? Dann kannst du die Zeit zwischen den Jobs fürs Reisen nutzen. Ist das Fernweh groß und der Job fühlt sich schon lange nicht mehr richtig an, kannst du kündigen. Es ist volles Risiko und sollte auf jeden Fall durchdacht werden. Aber es lohnt sich auch, weil es eine besondere Zeit ist. Und es gibt Freiheit und die Möglichkeit zur Neuorientierung – und dann mal schauen, was kommt.

Arbeitslos melden – muss ich das?

Grundsätzlich muss sich niemand beim Arbeitsamt beziehungsweise bei der Agentur für Arbeit an- oder abmelden. Eine Meldepflicht gibt es in Deutschland nur beim Einwohnermeldeamt. Möchtest du allerdings deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen, musst du dich arbeitslos melden. Meldest du dich vor deiner Reise bei der Agentur für Arbeit, kann der geltend gemachte Anspruch nach der Reise genutzt werden. Der Anspruch bleibt über einen Zeitraum von vier Jahren bestehen.

Du hast gekündigt und möchtest nach deiner Rückkehr Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen? Dann melde dich am besten am Tag deiner Kündigung arbeitssuchend. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du persönlich zum Amt und dich arbeitslos melden. Dies geht ohne Termin. Startet deine Reise nach dieser Meldung, musst du dich bei der Agentur für Arbeit abmelden, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Natürlich bekommst du dann auch kein Arbeitslosengeld.

Kehrst du von deiner Reise zurück, musst du dich wieder anmelden, wenn du deinen Anspruch nutzen möchtest. Übrigens: Die Agentur für Arbeit bezahlt auch die Sozialversicherungen (gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Selbst anmelden musst du dich allerdings bei deiner Krankenkasse, das macht die Agentur nicht für dich (sie bestätigt dies, sobald dein Antrag bewilligt wurde). Und: Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat nur, wer die Anwartschaftszeit in den vergangenen 24 Monaten erfüllt, das heißt zwölf Monate innerhalb der 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Weitere Informationen findest du bei der Agentur für Arbeit.

Krankenkasse und Auslandsreiseversicherung

In der Regel bieten die Auslandsreiseversicherungen – sei es über Kreditkarte oder separat abgeschlossen – einen Schutz für insgesamt etwa acht Wochen innerhalb der Vertragslaufzeit. Dies reicht bei Langzeitreisen nicht aus. Du benötigst daher eine Auslandsreiseversicherung für Langzeitreisen. Wichtig ist, dass du sie vor Antritt deiner Reise abschließt. Dies geht in der Regel schnell und easy online über die Internetseite der diversen Anbieter.

Die meisten Auslandsreiseversicherungen verlangen bei Abschluss einen Wohnsitz in Deutschland. Solltest du dich komplett abmelden wollen, schließe daher unbedingt vorher die Versicherung ab. Eine Verlängerung der Auslandsreiseversicherung ist in der Regel problemlos per E-Mail möglich. Ich war bei der Envivas (für Versicherte der Techniker Krankenkasse) versichert und habe 89 Cent pro Tag bezahlt (ohne USA und Kanada). Als ich beschlossen habe, einen Monat später als geplant nach Deutschland zurückzukommen, war die Verlängerung problemlos möglich.

Beachte bei einer Verlängerung, dass grundsätzlich nur noch neu auftretende Erkrankungen abgedeckt sind. Am besten die AGB checken, ob der Auslandsschutz passt, was umfasst ist, wie es mit Vorerkrankungen aussieht usw. Es gibt zwischenzeitlich auch Versicherungen, die rückwirkend abgeschlossen werden können. Sie sind meist teurer. Ein Beispiel ist Educare World, die sich allerdings an Work-and-Travel-Teilnehmer, Sprachschüler, Studenten usw. richtet. Ein anderer Anbietet ist Care Concept.

Du solltest unbedingt eine Auslandsreiseversicherung abschließen. Zwar kostet es weder in Indien noch in Sri Lanka viel Geld, sich wegen einer Schürfwunde oder einer Infektion behandeln zu lassen. Aber es gibt Länder wie die USA bei denen Arztbesuche richtig ins Geld gehen. Und eine OP oder im Ernstfall gar einen Rücktransport aus medizinischen Gründen ins Heimatland zahlt dann noch besser die Auslandsreiseversicherung.

Deine Auslandsreiseversicherung dient außerdem als Ersatzversicherung für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Nachdem ich gekündigt hatte, endete mit Austritt aus der Firma meine Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Man liest in Reiseforen immer wieder, dass die Krankenkassen teilweise Anwartschaften verkaufen wollen oder Reisende diese teilweise empfehlen.

Eine Anwartschaft ist für gesetzlich Pflichtversicherte nicht notwendig; bei freiwillig gesetzlich Versicherten sieht es anderes aus. Die gesetzliche Krankenkasse, in der du zuletzt pflichtversichert gewesen bist, muss dich wieder aufnehmen. Du musst allerdings dafür eine lückenlose Auslandsreiseversicherung nachweisen, sonst musst du eventuell Beiträge in Deutschland nachzahlen.

Das Argument mancher Kassen, dass eine Auslandsreiseversicherung keine vollwertige Versicherung sei, ist beispielsweise im Dokument des GKV-Spitzenverbands widerlegt. Also am besten direkt mit der Krankenkasse in Kontakt treten und alles klären. Bei meiner Krankenkasse war es easy. Ich habe sie telefonisch informiert und dann den Nachweis über die Auslandsreiseversicherung an sie geschickt. Nach meiner Rückkehr habe ich mich wieder angemeldet. Sie wollten noch das Flugticket sehen und die Auslandsversicherung (da ich verlängert hatte) und das war es.

Wohnung

Was passiert mit der Wohnung, so lange du weg bist? Bist du Wohnungseigentümer, super. Falls nein: Leerstehen lassen und trotzdem jedem Monat die Miete zahlen? Kündigen und dann nach Rückkehr ohne Job auf einem schwierigen Wohnungsmarkt wie Stuttgart auf die Suche gehen? Untervermieten? Für mich war klar, dass ich meine Wohnung in Stuttgart nicht aufgeben möchte. Nach Rücksprache mit dem Vermieter durfte ich sie untervermieten.

Schau zuerst in deinem Mietvertrag nach, ob eine Untervermietung ausgeschlossen ist. Bei mir war es nicht der Fall, sondern es wurde auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwiesen, d. h. nach Rücksprache mit dem Vermieter ok. Spreche also mit deinem Vermieter und lass dir die Erlaubnis schriftlich erteilen.

Hast du einen Untermieter über die diversen Internetportale oder über den Freundes- und Bekanntenkreis gefunden? Dann ist es wichtig, mit dem Untervermieter einen Untermietvertrag zu schließen, der zeitlich befristet ist. Du solltest dir auch über Kündigungsfristen Gedanken machen. Und darüber, wie du eventuell aus dem Ausland einen Nachmieter findest, sollte der aktuelle Zwischenmieter kündigen. Hier findest du ein Muster, das du anpassen kannst. 

Ich habe den Untermietvertrag über die gesamte Reisedauer abgeschlossen, da ich eben nicht aus dem Ausland jemand neuen suchen wollte und zuletzt insgesamt sechs Monate weg war und nicht zwei Jahre. Es war mir von Anfang an wichtig, wer in meiner Wohnung wohnt, ich wollte mit gutem Gefühl gehen und meine Möbel etc. nicht ramponiert wiederfinden.

Hinzu kommt, dass du während du deine Wohnung untervermietet hast, weiterhin selbst gegenüber deinem Vermieter für Schäden haftest. Daher sollte im Untermietvertrag unbedingt regelt werden, dass der Untermieter gegenüber einem selbst für seine Schäden haftet, indem er in dieselben vertraglichen Pflichten eintritt, wie man selbst gegenüber dem Vermieter. Außerdem sollte man eine Kaution verlangen, die als Sicherheit dient.

Kündigst du deine Wohnung, solltest du daran denken auch noch Telefon-, TV- und Internetverträge, Stadtwerke, GEZ und sonstige Abos zu kündigen.

Visum

Wichtig ist, dass dein Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist und mindestens zwei Seiten im Pass frei sind. Diese Regelungen gelten für die meisten Länder. Wenn du länger unterwegs sein willst, stelle sicher, dass der Pass auch bei der Einreise in das letzte Land noch sechs Monate gültig ist. 

Es gibt Länder, bei denen du ohne Visum einreisen kannst, welche, bei denen es Visa on arrival gibt und welche, die ein Visum erfordern. Bist du noch in Deutschland und du kennst deine Reiseroute oder einen Teil davon, kannst du die verschiedenen Visa von Deutschland aus über die Botschaften beziehungsweise Konsulate der entsprechenden Länder beantragen. Wichtig: Nutze immer die offiziellen Seiten, über die du beispielsweise von den Botschaftsseiten oder vom Auswärtigen Amt weitergeleitet wirst. Googelst du beispielsweise nach „Visum Sri Lanka“ werden dir unzählige Anbieter vorgeschlagen, die dir dein Visum zwar besorgen, dafür aber das Doppelte oder Dreifache berechnen. Diese unnötigen Ausgaben kannst du leicht vermeiden.

Willst du ein Visum von unterwegs beantragen, recherchiere, ob es Visa on Arrival gibt. Falls ja, bekommst du das bei der Immigration direkt am Flughafen. Meist wird bei der Einreise im Zielland nach einer Adresse gefragt. Gib hier dein Hostel, Gästehaus, Hotel oder Homestay an. Viele Länder verlangen für die Einreise ein Weiterflug- oder ein Rückflugticket. Du willst dich noch nicht festlegen und hast one way gebucht? Dann nutze BestOnward-Ticket, um kurzfristig ein Ticket vorweisen zu können.

Zwischenzeitlich bieten immer mehr Länder die Möglichkeit, Online-Visa zu beantragen. Für Sri Lanka ist es super easy und hier möglich. Für Indien ist es deutlich zeitaufwändiger, klappt aber zwischenzeitlich auch hier online. Am besten informierst du dich beim Auswärtigen Amt, welche Einreisebestimmungen gelten.

Impfungen

Es wird zwar viel in Reiseforen diskutiert, aber Infos zu Impfungen solltest du dir bei deinem Hausarzt oder einem speziellen Reise- oder Tropenmediziner holen. Eine gute erste Anlaufstelle zur Einordnung ist die Internetseite des Auswärtigen Amts, die zu jedem Land die gängigen Empfehlungen gibt. Auch in Reiseführern stehen meist Empfehlungen des US-amerikanischen Centers for Disease Control oder des Robert Koch Instituts.

Je nach Krankenkasse bekommst du die Impfkosten erstattet. Ich bin bei der Techniker Krankenkasse, die meine Kosten problemlos erstattet hat. Ich musste hierzu die Arztrechnung und mein Flugticket einreichen. Am besten fragst du bei deiner Krankenkasse nach, ob sie die Kosten übernimmt und was sie dafür benötigt.

Deinen Impfpass solltest du bei deiner Reise dabei haben. Falls er verloren gehen sollte ist es gut, wenn du einen Scan davon hast und an diesem über deinen E-Mailaccount, Cloud, Dropbox o. ä. ran kommst.

Medikamente

Medikamente für den eigenen Bedarf und flüssiges Insulin werden bei der Sicherheitskontrolle in Deutschland in der Regel nicht beanstandet. In anderen Ländern kann dies anders sein, schlimmstenfalls werden Drogen vermutet. Starke Schmerzmitteln, Beruhigungsmittel und Psychopharmaka können in Ländern wie Singapur problematisch sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man eine Auflistung der benötigten Medikamente und Utensilien mitnehmen. Diese sollte vom Arzt abgestempelt sein. 

Beim ADAC gibt es ein Formular zur Medikamentenmitnahme. Infos gibt es außerdem beim Auswärtigen Amt.

Dokumente

Ohne deinen Reisepass geht gar nichts, klar. Aber auch andere Dokumente sind wichtig für deine Reise. Du solltest am besten alle einscannen (falls es sich nicht eh schon um Online-Tickets handelt), sodass du sie per E-Mailaccount, Cloud oder Dropbox schnell abrufen kannst, sollte etwas verloren gehen. Wichtig sind neben deinem Pass:

  • Flugticket(s)
  • Impfpass und ggf. wichtige medizinische Unterlagen
  • ggf. Formular Medikamentenmitnahme
  • Auslandsreiseversicherung inkl. Versicherungsschein und -nummer sowie Kontaktdaten
  • PIN und PUK für dein Handy
  • Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditkartennummer und Sperrnummern (Tipp: Der Sperr-Notruf 116 116)
  • Haftpflichtversicherung inkl. Versicherungsnummer und Kontaktdaten
  • Steuer-ID und Steuer-Nummer
  • Führerschein und internationaler Führerschein
  • Passbilder (braucht man in vielen Ländern für Handyverträge, Visumsverlängerungen usw.)
  • Kontaktdaten von Familie und Freunden, Notfalltelefonnummern

Wichtig ist außerdem, wer sich um deine Post kümmert. Ihr wollt dies nicht dem Zwischenmieter überlassen? Dann ist ein Nachsendeauftrag für Postkarten, Briefe, Büchersendungen etc. (Pakete müssen extra beantragt werden) eine gute Lösung. Bei der Post kann er online oder in der Filiale gestellt werden. Die Deutsche Post verlangt für Privatkunden für 12 Monate 34,90 Euro. Ich habe meine Post an meine Mutter schicken lassen, hat problemlos geklappt. 

Laufende Kosten in Deutschland reduzieren

Du hast private Versicherungen und Verträge, deren Kosten weiterlaufen? Es kann sich lohnen, diese ruhen zu lassen oder den Betrag (beispielsweise bei Sparfonds) temporär zu reduzieren. Ob dies möglich und sinnvoll ist, solltest du mit dem Versicherer besprechen. Auch bei Handyverträgen und Verträgen fürs Fitnessstudio gibt es Einsparpotenzial. Ich habe beispielweise den Vertrag für mein Fitnessstudio nach Rücksprache ruhen lassen können. Das Studio wollte dafür nur mein Flugticket. Auch Handyanbieter sind stellenweise kulant. Alternativ gibt es Verträge, die monatlich kündbar sind oder deren Datenvolumen und Freiminutenkontingent monatlich angepasst oder gar auf 0 Euro gesetzt werden kann.

Alles geregelt? Dann viel Spaß beim Reisen und Welt entdecken.

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